Rund 3 Millionen Haushalte in Deutschland sind überschuldet. Der einzige Weg aus der Schuldenfalle ist oft eine Verbraucherinsolvenz. Durch das Verbraucherinsolvenzverfahren ist es möglich, nach 6 Jahren schuldenfrei zu werden. Demjenigen, der unverschuldet in eine wirtschaftliche Notlage geraten, sind und dadurch zahlungsunfähig, wird durch die Insolvenzordnung die Möglichkeit gegeben, sich von ihren Schulden zu befreien. Wer als Verbraucher diese sog. Restschuldbefreiung erlangen will, muss zunächst ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchführen. Hierzu muss er sich an eine geeignete Stelle, z. B. an einen Rechtsanwalt oder eine Beratungsstelle, wenden. Mit deren Hilfe wird ein sog. Schuldenbereinigungsplan aufgestellt. Der Schuldner muss in diesem Plan seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse darlegen und einen konkreten Vorschlag machen, wie die bestehenden Schulden bereinigt werden sollen. Dieser Plan wird allen Gläubigern zur Stellungnahme übersandt. Sind die Gläubiger mit diesem Vorschlag einverstanden, kommt es zu einer Art außergerichtlichen Vergleich zwischen Schuldner und Gläubiger. Kommt keine Einigung zustande, schließt sich das gerichtliche Verfahren an. Der Rechtsanwalt oder die Beratungsstelle, die den Schuldner im außergerichtlichen Verfahren begleitet haben, stellt über den durchgeführten Einigungsversuch eine Bescheinigung aus, mit der der Schuldner dann, spätestens innerhalb von 6 Monaten beim zuständigen Insolvenzgericht, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen stellt. Gleichzeitig wird der Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt. Es folgt die Durchführung des Insolvenzverfahrens durch das Gericht. An das Insolvenzverfahren schließt sich die sog. Wohlverhaltensperiode an. Hierbei handelt es sich um einen Zeitraum von 6 Jahren, in dem der Schuldner seine pfändbaren Forderungen an einen vom Gericht bestimmten Treuhänder abtritt, der diese Bezüge direkt an die Gläubiger verteilt. Nach Ablauf der 6 Jahre wird die Restschuldbefreiung durch das Gericht erteilt und alle zu diesem Zeitpunkt noch offenen Schulden werden dem Schuldner endgültig erlassen.
Rechtsanwältin Sabine Gross
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