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Die Abrechnung unserer Vergütung erfolgt in der Regel nach dem Rechtsanwalts- vergütungsgesetz (RVG). Das bedeutet, dass sich die Höhe der Gebühren in der Regel, vor allem bei zivilrechtlichen Auseinander- setzungen, nach dem Streitwert richtet. Rahmengebühren fallen hingegen im Sozialrecht und Strafrecht an. Darüber hinaus besteht im Einzelfall die Möglichkeit einer individuellen Honorarvereinbarung, vor allem bei reiner Beratung. Über die Höhe der im konkreten Fall entstehenden Gebühren werden unsere Mandanten bereits bei Annahme des Falles ausführlich informiert.

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Rechtsanwältin Sabine Gross

Rodacher Str. 16

96317 Kronach

Tel. 09261/50460