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Eine Scheidung kann für die Betroffenen eine beträchtliche wirtschaftliche Dimension annehmen. Gegenstand der Auseinandersetzung sind häufig Zugewinnausgleichsansprüche, oder auch die Aufteilung gemeinschaftlichen Immobilienbesitzes oder von Unternehmensbeteiligungen sowie Haftung für gemeinsame Schulden
Die Regelung von Unterhaltsansprüchen hat sowohl für den Unterhaltspflichtigen als auch für den Unterhaltsberechtigten existenzielle Bedeutung.
Eheverträge stellen eine sinnvolle Möglichkeit dar, um Vermögens- und Unterhaltsfragen im Vorfeld zu regeln und damit Streit und Kosten im Falle einer Scheidung zu minimieren. Insbesondere für Unternehmer ist dies fast unerlässlich, da im Falle der Scheidung ohne vorherige Regelung das Unternehmen in den Zugewinn fallen kann und daraus evtl. Existenz bedrohende Ausgleichszahlungen resultieren können. Durch die Vereinbarung einer Gütertrennung oder einer Modifizierung des Zugewinnausgleichs kann dieses Risiko ausgeschaltet werden. Selbst wenn die Trennung schon erfolgt ist und die Eheleute zur Scheidung fest entschlossen sind, kann durch eine vertragliche Regelung in Form einer Scheidungsfolgenvereinbarung eine kostspielige, langwierige, nervenaufreibende und oft leidvolle gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden. Auch nichtehelichen Partnern bietet sich eine vertragliche Vereinbarung an, da das Gesetz, von Unterhalts- und Hausratsfragen abgesehen, für sie keine Regelungen enthält. Wir bieten Ihnen kompetenten Rat bei der Gestaltung auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittener Vereinbarungen an. Unsere Tätigkeit erstreckt sich nicht nur auf die Ausarbeitung und Formulierung der Verträge, sondern wir stehen Ihnen auch beim Aushandeln der Verträge als erfahrener Verhandlungspartner zur Seite.
Kommt es zur Scheidung helfen wir Ihnen Ihre Rechte zu wahren und durchzusetzen. Sie erhalten in dieser schwierigen Zeit von uns Unterstützung bei Vermögensauseinandersetzungen, in allen Fragen des Unterhalts und den sensiblen Bereichen elterliche Sorge und Umgang.
Sie werden von mir sowohl außergerichtlich wie auch im Prozess vertrauensvoll, kompetent und effizient beraten und betreut. In ausführlichen Gesprächen über den konkreten Hintergrund des Einzelfalles wird gemeinsam eine sinnvolle Vorgehensweise erarbeitet und dann auch umgesetzt.

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Rechtsanwältin Sabine Gross

Rodacher Str. 16

96317 Kronach

Tel. 09261/50460